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   BGH, 25.09.2003 - III ZB 85/02   

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https://dejure.org/2003,17562
BGH, 25.09.2003 - III ZB 85/02 (https://dejure.org/2003,17562)
BGH, Entscheidung vom 25.09.2003 - III ZB 85/02 (https://dejure.org/2003,17562)
BGH, Entscheidung vom 25. September 2003 - III ZB 85/02 (https://dejure.org/2003,17562)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.07.2003 - XII ZB 147/02

    Nachholung der Berufungsbegründung nach Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus BGH, 25.09.2003 - III ZB 85/02
    Zur Frist, innerhalb deren eine versäumte Rechtsbeschwerdebegründung nach Bewilligung von Prozeßkostenhilfe nachzuholen ist (Fortführung von BGH, Beschluß vom 9. Juli 2003 - XII ZB 147/02).

    In Fortführung der Erwägungen des XII. Zivilsenats in dessen Entscheidung vom 9. Juli 2003 (XII ZB 147/02) bedarf es indessen einer verfassungskonformen Auslegung des § 236 Abs. 2 Satz 2 ZPO (und im Ergebnis des § 575 Abs. 2 Sätze 1 und 2 ZPO), wenn eine Partei wegen Mittellosigkeit nicht fristgemäß Rechtsbeschwerde einlegen konnte.

    Dies entspricht der Rechtsprechung anderer oberster Gerichtshöfe des Bundes für die dortigen Verfahrensordnungen (Nachweise im Beschluß des XII. Zivilsenats vom 9. Juli 2003 aaO).

  • BGH, 25.09.2003 - III ZB 84/02

    Frist zur Nachholung der Rechtsbeschwerdebegründung nach Bewilligung von

    Auszug aus BGH, 25.09.2003 - III ZB 85/02
    III ZB 84/02 III ZB 85/02.

    Die Verfahren III ZB 84/02 und III ZB 85/02 werden unter dem Aktenzeichen III ZB 84/02 verbunden.

  • BGH, 20.09.1993 - II ZB 10/93

    Mehrfache Berufungseinlegung bei Übersendung von Telefax und Original

    Auszug aus BGH, 25.09.2003 - III ZB 85/02
    Dementsprechend lag hier dieselbe Konstellation vor wie bei dem Beschluß des II. Zivilsenats vom 20. September 1993 (II ZB 10/93 = NJW 1993, 3141): Wird durch Telefax zulässigerweise Berufung eingelegt und innerhalb der Berufungsfrist auch das Original des Schriftsatzes bei Gericht eingereicht, dann liegt mangels abweichender Anhaltspunkte eine mehrfache Berufungseinlegung mit der Folge vor, daß die zunächst wirkungslose zweite Einlegung wirksam wird, wenn die durch Telefax eingelegte Berufung ihre Wirksamkeit verliert.
  • BGH, 04.09.2002 - VIII ZB 23/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung der Berufung durch

    Auszug aus BGH, 25.09.2003 - III ZB 85/02
    Durch Beschluß des VIII. Zivilsenats vom 4. September 2002 (VIII ZB 23/02 = NJW 2002, 3783) ist geklärt, daß die Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluß auch dann zulässig ist, wenn - wie hier - die Wertgrenze des § 26 Nr. 8 EGZPO nicht erreicht ist.
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